Keine Aufhebung des Beweisbeschlusses im selbständ

Keine Aufhebung des Beweisbeschlusses im selbständ

Eine Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss auf Aufhebung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren ist gem. § 567 Abs. 1 ZPO nicht statthaft, da sonst der Normzweck des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO umgangen werden könnte. Die Ablehnung der Aufhebung des Beweisbeschlusses ist inhaltlich eine Bestätigung des Beweisbeschlusses und daher ebenso wie der Beweisbeschluss selbst der Anfechtung durch die Beschwerde entzogen.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.03.2023 - 10 W 2/23
ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2