Online Akteneinsicht
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit über unsere Kanzlei, welche auch auf dem Gebiet der Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen tätig ist, Einsicht in Ihre Verfahrensakten zu erhalten.
Fragen und Antworten
1) Sie füllen nachfolgendes Formular sorgfältig aus und senden es ab.
2) Sie erhalten eine Auftragsbestätigung nebst vorläufiger Kostennote und Vollmacht von uns per E-Mail.
3) Sobald die Kosten unserem Konto gutgeschrieben sind und die unterzeichnete Vollmacht hier vorliegt,
beantragen wir für Sie Akteneinsicht.
4) Nach Eingang der Akten hier, werden diese kopiert und an die Behörde zurüchgesandt
5) Sie erhalten dann eine Benachrichtigung mit unserer abschließenden Kostenrechnung (beinhaltet nun
auch die Kosten für die gefertigten Kopien)
6) Nach Eingang der Gebühren auf unserem Konto übersenden wir die Aktenkopie per Post an Sie.
6) Eine weiter Vertretung erfolgt nur durch Ihren ausdrücklichen gesonderten Auftrag.
Welche Kosten entstehen?
Als Kosten berechnen wir die nachfolgenden Gebühren nach dem RVG:
-Grundgebühr (Nr. 4100 RVG) i.H.v. 50,- €
-Kopierkosten (Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite
-Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG) i.H.v. 20,- €
-zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
-Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde i.H.v. 12,- € (wird durch uns an die Behörde gezahlt)
Insgesamt fallen so Kosten von 91,50 € zzgl. Auslagen für Kopien an.
Eine weitere Vertretung findet nicht statt. Sie erhalten den Aktenauszug in Kopie per Post übermittelt.
Es ist diesem in den meisten Fällen gemäß § 147 StPO gestattet, Abschriften oder Ablichtungen des Akteninhalts seinem Mandanten auszuhändigen. Der Verteidiger darf also auch die vollständige Verfahrensakte in Kopie an seinen Mandanten weitergeben.
Es besteht hiervon eine Ausnahme, wenn die Weitergabe der Abschriften oder Kopien an den Mandanten den Untersuchungszweck eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens beeinträchtigen würde (BGH NJW 1980, 64). So darf durch Aktenaushändigung dem Mandanten nicht mitgeteilt werden, dass eine Verhaftung, Durchsuchung oder Beschlagnahme bevorsteht (BGHSt 29,99,1063).
Sollte dieser Fall eintreten, lässt dies einen Vergütungsanspruch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht entfallen (siehe auch Widerrufsbelehrung)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Kanzlei Kuhlmann
Schlachte 12/13
28195 Bremen
Tel. 33029850
Fax 33020870
info@ra-kuhlmann.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseI
hr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.