Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts, das die Befugnisse der staatlichen Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben regelt. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts sind neben dem Grundgesetz und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen, Satzungen und gewohnheitsrechtliche Grundsätze. Die Kanzlei Kuhlmann berät und vertritt Mandanten in den Fällen, in denen die Behörde hoheitlich gegen Sie tätig wird oder aber Sie von der Behörde eine Leistung begehren.

 

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